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I. Konzept:
Mit der neuen Baustellenverordnung (BaustellV) soll die Sicherheit am Bau wesentlich verbessert werden.
Seit dem 01.07.1998 muss der Bauherr (BH) als Veranlasser eines Bauvorhabens (BV) im Rahmen seiner Gesamtverantwortung während der Planung und Ausführung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen.
Damit hat der BH erstmals im deutschen Arbeitsschutzrecht eine Garantenstellung gegenüber den Arbeitnehmern in einem besonders unfallträchtigen und gefährlichen Arbeitsbereich.
Durch die Baustellenverordnung ist der BH verpflichtet, für Bauvorhaben, bei denen mehr als ein Unternehmer tätig wird, einen (oder mehrere) geeignete(n) Koordinator(en) sowohl für die Planungsphase als auch für die Ausführungsphase zu bestellen.
II. Angebot von möglichen Leistungen:
Durch den Einsatz eines unabhängigen und kompetenten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGe-Koordinators) der ADIC ( Group stellt der Bauherr sicher, dass die vom Gesetzgeber geforderte Prävention bei der Durchführung seines Bauvorhabens in vollem Umfang gewährleistet und professionell ausgeführt wird.
Er wird in die Lage versetzt, seiner Organisations- und Aufsichtspflicht genüge zu tun, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in allen Phasen des BV aufrechtzuerhalten und die am Bau Beteiligten zu veranlassen, die Arbeitsschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
Phase 1: Planung der Ausführung
Koordination der SiGe-Belange im Auftrag des Bauherrn zwischen allen Beteiligten bei
- architektonischer Planung (Entwurfsverfasser)
- technischer Planung (Sonderfachleute)
- organisatorischer Planung (z. B. bei der Bauzeitplanung und beim Aufstellen der Baustellenordnung)
insbesondere durch:
- Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ASG bei Planung und Ausführung
- Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsaspekte, dabei Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Ausarbeitung des SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analyse und der Bauablaufplanung des BH
- Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
- Feststellung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Abstimmung der Festlegungen von Informationspflichten an den Koordinator
- Zusammenstellung der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung späterer Arbeiten an dem Gebäude
- Mitwirkung beim Erstellen der „Vorankündigung“ und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde
- gegebenenfalls Abstimmung mit dem zuständigen StAfA oder Gewerbeaufsichtsamt
- Überprüfen der Umsetzung des SiGe-Planes in den Planungsunterlagen und dessen Fortschreibung
- Hinwirken auf die Berücksichtigung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in der Ausschreibung
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung und ggf. bei der Erstellung der Baustellenordnung
- gegebenenfalls Einweisung des Koordinators für die Ausführungsphase einschließlich Übergabe aller vorliegenden Papiere
Das übergeordnete Ziel der Tätigkeit des SiGe-Koordinators ist die Schaffung eines abgestimmten SiGe-Planes und einer abgestimmten Unterlage, die Grundlage seines weiteren Einsatzes sind.
Da Änderungen im SiGe-Plan und in der Unterlage technische und vor allem wirtschaftliche Interessen des Bauherrn und der anderen am Bau Beteiligten berühren können, bringt der SiGe-Koordinator diese Änderungen dem Bauherrn zur Kenntnis und veranlasst somit die Abstimmung zwischen ihm und den am Bau Beteiligten.
Phase 2: Ausführung
Koordination der SiGe-Belange im Auftrag des Bauherrn zwischen den Beteiligten aller gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen insbesondere durch:
- Aushängen und gegebenenfalls Anpassen der Vorankündigung
- Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für SiGe gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte)
- Koordinierung des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich SiGe z.B. durch Sicherheitsbegehungen und -besprechungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse
- Koordinierung und stichprobenartige Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung durch die Arbeitgeber
- Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ASG
- Fortführung und Fertigstellung der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von späteren Arbeiten
III. Zielgruppe:
Die ADIC ( Group bietet als qualifizierter Partner den deutschen
- Bauherren der Öffentlichen Hand sowie
- privaten Bauherren
die vom Gesetzgeber geforderte SiGe-Koordination an und hilft ihnen entscheidend bei der Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe.
IV. Kompetenzen / Erfahrungen:
Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrungen im Bauwesen und sind entsprechend geschult, geprüft und nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30)“ (ASGB) zertifiziert; sie sind in der Lage, Bauvorhaben nach neuestem Stand zu betreuen.
Abkürzungen:
| ASG |
Arbeitsschutzgesetz |
| ASGB |
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen |
| BaustellV |
Baustellenverordnung |
| BH |
Bauherr |
| BV |
Bauvorhaben |
| RAB |
Regeln zum „Arbeitsschutz auf Baustellen – RAB 30“, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 8/2001 |
| SiGe |
Sicherheits- und Gesundheitsschutz |
| SiGeKo |
SiGe-Koordination (-Koordinator) |
| StAfA |
Staatliches Amt für Arbeitsschutz | |